Mamma-MRT
Mamma-MRT ist ein spezielles Magnetresonanztomographie-Verfahren zur Untersuchung der weiblichen Brust.
Was macht man damit, wo wird es eingesetzt?
Zum einen wird die Mamma-Kernspintomographie eingesetzt, wenn in der Achselhöhle bösartige Lymphknoten eines Brustkrebses entdeckt wurden und der Krebsherd selbst in der Brust mit den übrigen Verfahren nicht entdeckt werden kann. Zum anderen gilt als Indikation der Verdacht, dass innerhalb einer Narbe ein erneuter Tumor in der Brust entsteht. Dies bedeutet als Voraussetzung, dass bereits eine Erkrankung an Brustkrebs vorliegt, der Tumor entfernt und die Brust erhalten wurde oder aber wieder aufgebaut bzw. ein Implantat eingesetzt wurde. Wenn nun der Verdacht auf einen erneuten Tumor in dieser Brust besteht und mit der Mammographie und Sonographie dieser nicht ausgeräumt werden kann, kann die Kernspintomographie eingesetzt werden.
Im Dürerhof hat Dr. Kreslo die Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung, diese Untersuchung auch für gesetzlich versicherte Patientinnen anzubieten. Siehe unten (Fragen).
Praktische Informationen zum Untersuchungsablauf
Zunächst wird eine flexible Verweilkanüle in die Armvene eingelegt. Hierüber wird später während der Untersuchung das Kontrastmittel eingespritzt. Sie werden dann bäuchlings auf einem speziellen Kissen mit zwei Aussparungen für die linke und rechte Brust gelagert. Dieses Kissen dient als Empfangsspule für die Sendesignale der Kernspintomographie.
Wichtig ist, dass Sie bei der Positionierung eine optimale Stellung suchen und einnehmen, in der sie dann 20 Minuten ruhig liegen können. Solange dauert dann etwa die Durchführung der Messungen innerhalb des Kernspintomographen. Je geringer Ihre Bewegungsänderungen während der Untersuchung sind, also je ruhiger Sie liegen, desto genauer ist die Untersuchung hinterher auszuwerten.
Die Auswertung der Untersuchung ist zeitaufwendig und kompliziert. Durch die von uns angewandte moderne hochauflösende Technik der MR-Mammographie entstehen über 1.000 Einzelbilder. Direkt nach der Untersuchung erfahren Sie daher nur das Ergebnis einer Voranalyse. Die endgültige Auswertung erfolgt dann außerhalb des Routinebetriebs der Praxis.
Entscheidend für die Untersuchung und die Auswertung ist die Messung der Gewebseigenschaften in der Brust vor der Kontrastmittelgabe und dann in rascher Folge nach der Kontrastmittelgabe. Über 95 Prozent der Brustkrebsformen reichern nämlich das Kontrastmittel an. Aber auch gutartige Herde können Kontrastmittel anreichern. Eine Unterscheidung zu bösartigen Herden ist dann jedoch durch die spezielle Bildanalyse möglich. Hier ist durch die hochauflösende Technik nun auch die Form des verdächtigen Herdes als wichtiges Kriterium für Bösartigkeit hinzugekommen.
Findet sich im Brustgewebe keinerlei Kontrastmittelanreicherung kann mit über 95-prozentiger Sicherheit das Vorliegen von Brustkrebs ausgeschlossen werden.
Häufige Fragen – unsere Antworten
Kann die Mammographie durch die Kernspintomographie ersetzt werden?
Nein. Vorstufen des Brustkrebses, die in der Mammographie über die kleinen Verkalkungen entdeckt werden können, sind kernspintomographisch nicht nachzuweisen. Die Möglichkeiten, die Ergebnisse und die Verfügbarkeit der klassischen Mammographie machen diese als Vorsorgeuntersuchung derzeit unersetzlich. Der Tastbefund, der Ultraschall der Brust und dann eventuell auch die Kernspintomographie sind immer als ergänzende Verfahren der Mammographie anzusehen.
Ich möchte gerne eine kernspintomographische Untersuchung der Brust, kann ich mich hierfür anmelden?
Sie sollten in jedem Fall vor dieser Untersuchung die Brust mit einer Tastuntersuchung, Ultraschall und Mammographie abklären lassen. Ob die Kernspintomographie als zusätzliches Verfahren sinnvoll ist, sollten Sie mit ihrem behandelnden Arzt bzw. Ärztin klären. Für Rücksprachen stehen Ihnen auch unsere Ärzte, insbesondere Dr. Ullein, zur Verfügung.
Sind Sie nicht privat versichert und ist ihre Kasse nicht bereit, die Kosten für diese Untersuchung zu übernehmen, so können wir Ihnen im Einzelfall auf Rückfrage angeben, welche Kosten auf Sie zukämen.
Was muss ich zur Mamma-MRT mitbringen?
Bringen Sie zur Untersuchung bitte den Überweisungsschein und die Versichertenkarte mit. Sind Sie privat versichert, so sollten Sie über genaue Informationen über die Fragestellung für die gewünschte Untersuchung verfügen. Bringen Sie unbedingt Voraufnahmen und insbesondere aktuelle Mammographieaufnahmen und Sonographiebefunde zur Untersuchung mit.
Ich habe Platzangst. Kann ich mich trotzdem untersuchen lassen?
Wir führen die MRT der Brust in unserem halboffenen MRT-Gerät in Bauchlage durch. Patientinnen mit leichter Platzangst tolerieren dies ohne Probleme. Haben Sie starke Platzangst, sollten Sie mit einer Begleitperson in die Praxis kommen. Wir geben Ihnen dann über die Verweilkanüle vor der Untersuchung ein Medikament, welches verlässlich die Angst- und Beklemmungsgefühle beseitigt. Danach dürfen Sie jedoch nicht am Straßenverkehr teilnehmen und können auch noch leicht müde oder benommen sein.
Wird die MRT-Mammographie von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ein Brust-MRT nur im engen Indikationsbereich. Eine gesonderte Abrechnungsgenehmigung wurde unserer Praxis hierfür erteilt.
Indikationen (Kassenleistung):
- Nach Operationen der Brust kann durch das Narbengewebe die Beurteilung der Mammographie und Sonographie erschwert sein. In der Kernspintomographie lässt sich Tumorgewebe von Narbengewebe jedoch oft sicher unterscheiden. Sofern also nach einer Brustkrebserkrankung der Verdacht auf ein Rezidiv besteht, kann eine Kernspintomographie als Kassenleistung durchgeführt werden. Es gelten jedoch Fristen: Die Untersuchung sollte frühestens 6 Monate nach der Operation oder 12 Monate nach Abschluss der Nachbestrahlung vorgenommen werden.
- Sollte im Gebiet der Lymphabflusswege Metastasen eines Brusttumors gefunden worden sein (histologisch gesicherte Lymphknotenmetastasen), kann die MRT zum Ausschluss eines invasiven Mammakarzinoms in der Brust durchgeführt werden, sofern Mammographie und Sonographie zuvor keinen malignen Befund ergeben hatten (CUP-Syndrom).
Weitere Indikationen, die von den gesetzlichen Krankenkassen derzeit noch nicht anerkannt werden, sind:
- Abklärung eines Knotens oder Herdbefundes bei unklarer Zuordnung in Mammographie und Sonographie
- Schwierige Abklärungsmöglichkeiten durch eine Gewebsprobe – etwa weil die Lage des Herdes nicht klar ist
- Bei diagnostiziertem Brustkrebs vor der Operation zum Ausschluss weiterer Herde in der Brust oder auf der Gegenseite
- Bei Implantaten mit entsprechend schwierigen Mammographie-Bedingungen.